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Zweite Fremdsprache

Studierende, die bei ihrem Eintritt in das Abendgymnasium die erfolgreiche Teilnahme an einem Unterricht in einer zweiten Fremdsprache (neben Englisch) mit der Endnote mindestens ausreichend nicht nachweisen können, müssen ab dem dritten Semester das Fach Französisch belegen.

 

Zur Abiturzulassung ist in diesem Fall die Belegung von vier aufeinanderfolgenden dreistündigen Kursen im Fach Französisch erforderlich, der mit der Note "ausreichend" abgeschlossen werden muss. Der Kurs ist ein Anfängerkurs.

 

Wir beraten Sie über die Möglichkeiten, andere Fremdsprachenkenntnisse als Einführung in die zweite Fremdsprache anerkennen zu lassen.