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2.5. Vertretung

Es ist eine vorrangige Aufgabe von Schule, das Erteilen des stundenplangemäßen Unterrichts zu gewährleisten. Die Schulleitung stellt dabei sicher, dass außerunterrichtliche Dienstveranstaltungen nur in „zwingend gebotenen Ausnahmefällen" während der allgemeinen Unterrichtszeit stattfinden und dass aus Krankheits- oder dienstlichen Gründen fehlende Kolleginnen und Kollegen vertreten bzw. die betroffenen Stunden sinnvoll genutzt werden.

 

Der Unterricht am Abendgymnasium kann im Allgemeinen auf Motivation und am Lernerfolg orientiertes Interesse der erwachsenen Studierenden setzen. Aus anderen Bereichen vorhandene Kompetenzen wie Eigenständigkeit, effektives Zeitmanagement und selbstverantwortliches Handeln sollten im Unterricht weiter entwickelt und können dann in Phasen der Abwe senhei t von Fachlehrerinnen und Fachlehrern genutzt werden, soweit deren Unterricht nicht personell vertreten werden kann.

 

Vertretungsunterricht ist somit Unterricht, in dem die Studierenden eine durch die zu vertre tende Lehrkraft gestellte Aufgabe – zumeist eigenständig – bearbeiten, oder Ersatzunterricht, der durch eine andere Lehrkraft erteilt wird.