3.2.1.1. Einstufungsberatung

Jeder Bewerber bzw. jede Bewerberin wird bei der Anmeldung ausführlich über die Voraussetzungen für die Aufnahme sowie die möglichen Abschlüsse und die diesbezüglichen Leistungsanforderungen beraten. Neben dem Schulleiter steht ein Team von Beratungslehrern und -lehrerinnen bereit, die im Wechsel täglich vor dem Unterricht für Beratungsgespräche zur Verfügung stehen. Sie überprüfen die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit und beraten innerhalb des durch die Prüfungsordnung vorgegebenen Rahmens auf der Grundlage der vorliegenden Zeugnisse den Bewerber bzw. die Bewerberin hinsichtlich einer Erfolg versprechenden Einstufung in ein Semester und legen dem Schulleiter zusammen mit einem Beratungsprotokoll und den Bewerbungsunterlagen diesen Einstufungsvorschlag vor. Bei der Einstufung finden verschiedene Faktoren Berücksichtigung, etwa

Bei der Einstufungsberatung wird ebenfalls über die Möglichkeiten informiert, die die am Abendgymnasium erreichbaren Abschlüsse hinsichtlich der beruflichen Ziele der Bewerber und Bewerberinnen eröffnen. Insbesondere wird über die weiteren Voraussetzungen informiert, die nach Erreichen des schulischen Teils der Fachhochschulreife für ein Fachhochschulstudium notwendig sind.

In Fällen, in denen Bewerber oder Bewerberinnen die Voraussetzung für die Aufnahme am Abendgymnasium nicht erfüllen, bemühen sich die Beratungslehrer und -lehrerinnen, Alternativen in Bezug auf das angestrebte Ziel aufzuzeigen.

 

Die Beratungslehrer und -lehrerinnen informieren sich regelmäßig über neue gesetzliche Vorgaben bezüglich der Aufnahmevoraussetzungen. Sie werden vom Schulleiter über Entscheidungen der Bezirksregierung in diesem Zusammenhang informiert und tauschen sich im Team über nicht alltägliche Fälle bei der Aufnahmeberatung aus.

 

Die Schule stellt allen Interessenten online sowie in Papierform ständig aktualisierte Informationen zu Aufnahmevoraussetzungen, Bildungsgängen und Unterrichtsstruktur zur Verfügung.