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3.2.1.2. Schullaufbahnberatung

Zuständig für die Schullaufbahnberatung sind

  • für den Vorkurs und in die Einführungsphase die Klassenlehrerinnen und -lehrer,
  • für die Qualifikationsphase die Stufenleiter und Stufenleiterinnen sowie die Oberstufenkoordinatorin.

 

Zu (a): Die Studierenden werden hier insbesondere über die Bedingungen für die Versetzung in die nächste Stufe informiert. Bei längeren, nicht von den Studierenden zu verantwortenden Ausfallphasen wird gemeinsam mit dem Schulleiter nach einer Möglichkeit gesucht, die eine erfolgreiche Fortsetzung der Schullaufbahn erlaubt.

 

Gegen Ende des zweiten Semesters informiert der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin über die Anforderungen und Belegverpflichtungen der Qualifikationsphase und berät auf der Grundlage der Begabungen, Neigungen und Ziele der einzelnen Studierenden, welche Kurswahl sich im Rahmen der Möglichkeiten anbietet.

 

Zu (b): Die Stufenleiterin bzw. der Stufenleiter sowie die Oberstufenkoordinatorin beraten die Studierenden auf der Grundlage des jeweiligen Leistungsstands über die Bedingungen für die angestrebten Abschlüsse, insbesondere über Belegverpflichtung und Mindestanforderungen im Bereich der Leistungen. Hält die Lehrerkonferenz für einen Studierenden bzw. eine Studierende aufgrund mehrerer Defizite die Wiederholung eines Semesters für sinnvoll, so berät der Stufenleiter oder die Stufenleiterin über die Chancen der Wiederholung.