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3.4.1.1. Kurzfristige Vertretung

In der Regel stellt die zu vertretende Lehrkraft eine Aufgabe bzw. übermittelt Arbeitsaufträge (per Mail oder Fax an das Sekretariat), die von den entsprechenden Klassen oder Kursen im Rahmen der jeweiligen Unterrichtsreihe bearbeitet werden können.

 

Lehrkräfte, denen dies aufgrund etwa einer Erkrankung nicht möglich ist, übermitteln kurze Hinweise, die der Fortführung des Unterrichts durch eine andere Lehrkraft dienlich sind.

 

In diesem Zusammenhang ist es auch sinnvoll, dass die Fachschaften gemäß den schulinternen Stoffverteilungsplänen bzw. thematischen Vorgaben für die zentralen Abiturprüfungen Materialpools erstellen, die für Vertretungsstunden genutzt werden können. Hier sollte auch verstärkt die Lernplattform zum Einsatz kommen.

 

Wenn möglich, wird eine Lehrkraft zur Betreuung der Klasse bzw. des Kurses abge­stellt – möglichst mit Fakultas für das ausfallende Fach –, die für Fragen bei der Bear­beitung der Aufgaben zur Verfügung steht.

 

Bei Parallelkursen oder zeitgleichen Grund- und Leistungskursen ist die Teilnahme am Parallelunterricht oder die Betreuung des Kurses durch den Lehrer des Parallelkurses vorgesehen, wenn kein anderer Lehrer zur Verfügung steht. Die Lehrer von Parallelkursen sprechen dazu regelmäßig ihre Unterrichtsinhalte ab.

 

Sind die letzten beiden Unterrichtsstunden betroffen, können die Arbeitsaufträge von den Studierenden auch zu Hause ausgeführt werden.

Die Arbeitsergebnisse der Studierenden sollen deutlich als wichtiger Bestandteil der weiteren Unterrichtsarbeit zu erkennen sein; sie werden von der Fachlehrkraft nach der Rückkehr überprüft, evtl. korrigiert und als Beitrag zur „Sonstigen Mitarbeit" be­wertet.

 

Bezüglich des Stundenplans sollen Stunden bzw. Stundenblöcke so verschoben werden, dass Studierende möglichst wenige Stunden hintereinander selbstständig arbeiten müssen. Dies wird hauptsächlich in der Einführungsphase möglich sein.