3.4.1.2. Mittelfristige und längerfristige Vertretung

Bei mittelfristiger Erkrankung einer Lehrkraft, für die kein außerschulischer Ersatz möglich ist, muss die Schulleitung auf Ressourcen innerhalb des Fachkollegiums zu ­rückgreifen. Diese können sein:

Bei längerfristiger Erkrankung einer Lehrkraft muss sich der Schulleiter um eine Er ­satzeinstellung bemühen.

 

In allen Fällen sind besondere dienstliche Belastungen und persönliche Verhältnisse der Betroffenen (Schwerbehinderung, Teilzeit) zu berücksichtigen. Außerdem sollte der Einsatz von Lehrkräften für Vertretungsunterricht insgesamt ausgewogen sein: Er­höhte Belastungen Einzelner müssen durch spätere Entlastungen (z. B. Freistellung von Vertretungsunterricht) ausgeglichen werden.