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3.4.1.3. Erreichbarkeit und gegenseitige Information

Die Schulleitung informiert über den Vertretungsunterricht per Telefon (ein Versuch), Mail (wenn telefonisch nicht erreichbar) und Aushang (immer). Die Kolleginnen und Kollegen informieren sich rechtzeitig, ob für sie Vertretungsunterricht vorgesehen ist, wenn sie telefonisch nicht erreichbar waren. Dazu stellen sie eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer mit AB zur Verfügung, die sie vor Unterrichtsbeginn abfragen. Ist über diese Wege eine Kommunikation nicht möglich, informiert sich der Kollege/die Kollegin vor Unterrichtsbeginn in der Schule über die Vertretung.

 

Die zu vertretende Lehrkraft stellt jeweils sicher, dass die notwendigen Informationen über den zu vertretenden Unterricht (u. a. Unterrichtsaufzeichnungen, Anwesenheitslisten, Notenstand) zur Verfügung stehen.

 

Lehrkräfte, die erkrankte oder aus anderen Gründen verhinderte Kolleginnen und Kollegen vertreten haben, informieren diese nach deren Rückkehr über Anwesenheit und Mitarbeit der Studierenden sowie den Unterrichtsfortschritt in den entsprechenden Klassen bzw. Kursen und füllen die entsprechenden Anwesenheitslisten und Unterrichtsdokumentationen aus.