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3.5.1.4. Grundprinzipien des Beschwerdeverfahrens

  • Vereinbarungen anstreben: Auf jeder „Instanzenebene“ werden Konflikt lösende Vereinbarungen angestrebt, die nach angemessener Zeit überprüft werden.
  • Dokumentation: Spätestens ab der Einbeziehung der Schlichtungskommission sind Vereinbarungen kurz schriftlich festzuhalten. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie dieser Vereinbarungen.
  • Unterstützung: Sollte der Beschwerdeführende oder von der Beschwerde Betroffene Unterstützung benötigen, so ist es Aufgabe der Schlichtungskommission, diese ggfs. bei der Schulleitung anzufordern, bzw. der Schulleitung selbst, diese im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht anzubieten.
  • Vertraulichkeit: Auf allen Ebenen ist über Verlauf und Inhalt des Beschwerdeverfahrens strenge Vertraulichkeit zu wahren.