Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

BAföG

Ab dem 4. Semester können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) elternunabhängig gefördert werden.

 

Das zuständige Amt für Ausbildungsförderung finden Sie hier.