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Aufnahmevoraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen in den Bildungsgang (ab 1. Semester) Sie müssen ab dem Besuch des 1. Semesters drei Bedingungen erfüllen.

 

  1. Sie sind entweder berufstätig oder von der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend anerkannt. Auch die selbstständige Führung eines Familienhaushaltes gilt als Berufstätigkeit, wenn mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person zum Haushalt gehört.

  2. Sie sind mindestens 18 Jahre alt.

  3. Sie haben entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder Sie können mindestens 24 Monate Berufstätigkeit nachweisen. Wehr- oder Zivildienst, ein soziales Jahr, Familienhaushaltsführung (siehe oben!) und nachgewiesene Arbeitslosigkeit sind anrechenbar.

 

Ausnahmen: Falls Sie die Fachoberschulreife im zweiten Bildungsweg (Abendrealschule oder VHS) erworben haben, können Sie das Abendgymnasium mit dem Ziel der Fachhochschulreife (schulischer Teil) besuchen, auch wenn Sie nur die Bedingung 1 erfüllen. Auch kann die Schule in begründeten Sonderfällen für Sie einen Antrag bei der Bezirksregierung auf Ausnahmegenehmigung stellen.