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2.7. Beschwerden

(Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen der Schulordnung und Rechtsstreitigkeiten sind nicht Gegenstand eines schulinternen Beschwerdeverfahrens.)

 

In der Schule sollte jede Beschwerde daraufhin überprüft werden, ob es sich um einen Einzelfall oder ein generelles, z. B. in der Schulorganisation begründetes Problem handelt. In beiden Fällen gilt es, die Beschwerde schnell zu bearbeiten, sodass es nicht zu einer unnötigen Eskalation kommt.