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3.3.1.5. Kostenerstattung

Erstattungsrahmen


Zur Finanzierung von Fortbildungen steht ein Fortbildungsetat zur Verfügung. Fortbildungen sind möglichst ortsnah und kosteneffizient zu planen. Ein Anspruch zur Kostenübernahme besteht nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden zugeteilten Finanzmittel. Näheres ist durch ein Merkblatt geregelt.